Karrenfahrer
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Version vom 7. April 2018, 08:44 Uhr von Sunny (Diskussion | Beiträge)
2 Karrenfahrer (bei Kontor I: nur einer) kommen automatisch aus jedem Kontor/Markt und sammeln die Waren aus den Betrieben ein. Sie befördern pro Fuhre maximal 5t Waren. Sie benötigen eine durchgehende Wegverbindung zu den Betrieben, die vollständig im Einzugsbereich ihres Heimatgebäudes liegt.
Im Gegensatz zu 1602 kann in den Farmen und Handwerksbetrieben die Abholung der Waren durch die Karrenfahrer nicht unterbunden werden.