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Nutzungseinschränkungen

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Für Spieler der Classic-Version sind diese Nutzungseinschränkungen leicht abzuschaffen, in dem der Classic-Patch 1.05 aufgespielt wird. Die Spieler der CBS-DVD-Version sind ohnehin von keinen Nutzungseinschränkungen betroffen.
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Für Spieler der Classic-Version sind diese Nutzungseinschränkungen leicht abzuschaffen, in dem der [[Patches|Classic-Patch 1.05]] aufgespielt wird. Die Spieler der CBS-DVD-Version sind ohnehin von keinen Nutzungseinschränkungen betroffen.
  
 
Für Spieler mit Addon oder älteren KE-Versionen bleibt nur der Umweg über Image und virtuelles Laufwerk. Sollte jedoch das Blacklisting greifen, bleibt ihnen diese Lösung verwehrt.
 
Für Spieler mit Addon oder älteren KE-Versionen bleibt nur der Umweg über Image und virtuelles Laufwerk. Sollte jedoch das Blacklisting greifen, bleibt ihnen diese Lösung verwehrt.

Version vom 6. Juni 2008, 20:00 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Seit Jahren versuchen Spiele-Publisher das unerlaubte Kopieren von Spielen, das so genannte Raubkopieren, durch spezielle Massnahmen zu unterbinden. Diese Massnahmen sind jedoch für die Kunden nichst anderes als Nutzungseinschränkungen und nervige Schikane. So wird z.B. der Kunde gezwungen zu jedem Spielstart eine CD oder DVD einzulegen.

Auch Sunflowers setzte relativ konsequent Nutzungseinschränkungen bei 1503 ein. Es wurde tunlichst darauf geachtet mit jeder neuen 1503-Version, egal ob Patch oder Datenträger, diese Nutzungseinschränkungen auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Beschränkungen sind häufig Ursache von technischen Problemen mit 1503.

Bei 1503 werden 2 Verfahren angewendet:

  • Einsatz einer Kopiersperre, beschönigend meistens als Kopierschutz bezeichnet.
  • Blacklisting




Kopiersperre

Meistens als Kopierschutz bezeichnet. Allerdings wird dabei nichts geschützt, sondern das Kopieren verhindert, so dass das Wort "Kopiersperre" den Sachverhalt deutlich besser widergibt. Damit soll verhindert werden, dass weder Kopieen in Form von gebrannten CDs, noch in Form von so genannten Images für virtuelle Laufwerke erzeugt werden können.

Der Kunde wird dadurch gezwungen mit eingelegtem Datenträger zu spielen.

Für deutschsprachige 1503-Versionen setzte Sunflowers die Kopiersperre Securom New ab Version 4.77 oder höher ein. Die Kopiersperre muss bei jedem Spielstart den Datenträger authentifizieren, so dass dieser immer beim Spielstart in einem Laufwerk eingelegt sein muss.

Technische Probleme ergeben sich dabei wenn die Kopiersperre in irgendeiner Weise mit dem optischen Laufwerk nicht zurecht kommt und Leseschwierigkeiten auftreten. Die Kopiersperre erkennt dann den 1503-Datenträger nicht und verweigert den Spielstart.

Ein deutliches Indiz für ein Problem mit der Kopiersperre liegt vor wenn der Spielstart früh abbricht so lange ein Mauszeiger mit CD-Symbol zu sehen ist. Manchmal verfärbt sich dieser Mauszeiger mit CD-Symbol auch rot, was wohl auf eine erfolglose Identifizierung des Datenträgers hindeuten dürfte.

Die Kopiersperre Securom New ab 4.77 war zu ihrer Zeit eine der wirkungsvollsten Kopiersperren. Die Besonderheit bestand damals darin, dass nicht nur spezielle Brennprogramme benötigt wurden, sondern auch spezielle optische Laufwerke und CD-Brenner, welche ein erfolgreiches Auslesen und Brennen erst ermöglichten.

Allerdings gelang es manchem Brennsoftwarehersteller über Images und virtuelle Laufwerke ein Spielen ohne Datenträger im Laufwerk zu ermöglichen. Unter Image versteht man in diesem Zusammenhang eine virtuelle Abbildung eines physikalischen Datenträgers, welche in einer so genannten Image-Datei auf Festplatte abgespeichert wird.

Ein solches Image muss zur Nutzung in ein so genanntes virtuelles Laufwerk eingelegt werden (Wird als "mounten" bezeichnet). Virtuelle Laufwerke werden durch spezielle Software simuliert und gaukeln dabei dem System ein reales optisches Laufwerk vor.

Um nun die Nutzung von Images in virtuellen Laufwerken zu unterbinden, wird eine weitere Nutzungseinschränkung eingesetzt, welche als Blacklisting bezeichnet wird.




Blacklisting

Wie man bereits mit geringen Englischkenntnissen ableiten kann, handelt es sich dabei um das Anwenden einer "schwarzen Liste".

Auf dieser schwarzen Liste stehen Programme und Dateien, welche vom Spielepublisher als "böse" eingestuft werden, insbesondere Software für virtuelle Laufwerke.

Auch 1503 benutzt Blacklisting. Allerdings scheint diese Funktion nur mangelhaft ausgeführt zu sein. Tatsächlich sind nur relativ wenig Fälle bekannt bei denen das Blacklisting wirkt.

Auf der schwarzen Liste stehen z.B. Programme wie die virtuellen Laufwerke von Alcohol, Clone-CD, Daemon Tools, Nero. Beim Spielstart wird auf dem Rechner nach aktiven Komponenten dieser virtuellen Laufwerke gesucht und bei Fund der Spielstart verweigert. 1503 gibt dann einen Warnhinweis aus. Der Spielstart gelingt erst wenn die betreffenden virtuellen Laufwerke inaktiv sind, unter Umständen muss das störende Programm sogar deinstalliert werden.




Tipps

Für Spieler der Classic-Version sind diese Nutzungseinschränkungen leicht abzuschaffen, in dem der Classic-Patch 1.05 aufgespielt wird. Die Spieler der CBS-DVD-Version sind ohnehin von keinen Nutzungseinschränkungen betroffen.

Für Spieler mit Addon oder älteren KE-Versionen bleibt nur der Umweg über Image und virtuelles Laufwerk. Sollte jedoch das Blacklisting greifen, bleibt ihnen diese Lösung verwehrt.

Es hilft dann nur noch der Kauf der Exclusive-KE (Gold-KE), welche keine Nutzungseinschränkung besitzt.

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